
Abstimmungsresultate 28. September 2025: Details und Ergebnisse
Die Schweizer Stimmbevölkerung hat am 28. September 2025 die Abschaffung des Eigenmietwerts und die Einführung einer kantonalen Grundstückgewinnsteuer auf Zweitwohnungen mit 57,7 % Ja-Stimmen angenommen. Während die nationale Mehrheit die Reform befürwortet, zeigen die Resultate aus den Kantonen Genf und Waadt tiefe regionale Gräben auf.
Stimmbeteiligung (Genf): 41,82 % · Abgegebene Stimmen (Genf): 119 538 · Eidgenössische Vorlagen: 2 · Datum: 28. September 2025
Kurzüberblick
- Nationale Annahme der Vorlage mit 57,7 % Ja (SRF (Schweizer Radio und Fernsehen))
- Standesstimmen: 16,5 Ja, 6,5 Nein (SRF (Schweizer Radio und Fernsehen))
- Kanton Genf: Stimmbeteiligung 41,82 % (Staatskanzlei Genf)
- Einzelne Gemeindeergebnisse könnten nachträglich korrigiert werden (Bundeskanzlei)
- Endgültige amtliche Schlussresultate erscheinen im Bundesblatt (Bundeskanzlei)
- 28. Sept. – Abstimmungstag, Urnenöffnung 9–12 Uhr
- Ab 28. Sept. nachmittags – provisorische Ergebnisse
- 29. Sept.–1. Okt. – definitive kantonale und eidgenössische Resultate
- Umsetzung der Verfassungsänderung auf kantonaler Ebene (MME Magazin (Rechtsberatung))
- Anpassung der kantonalen Steuergesetze für Zweitwohnungen (MME Magazin (Rechtsberatung))
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Datum | 28. September 2025 |
| Eidgenössische Vorlagen | 2 |
| Stimmbeteiligung (Genf) | 41,82 % |
| Abgegebene Stimmen (Genf) | 119 538 |
| Nationaler Ja-Anteil | 57,7 % (SRF (Schweizer Radio und Fernsehen)) |
| Standesstimmen Ja | 16,5 (SRF (Schweizer Radio und Fernsehen)) |
| Standesstimmen Nein | 6,5 (SRF (Schweizer Radio und Fernsehen)) |
Die Tabelle fasst die wichtigsten Kennzahlen der Abstimmung zusammen und zeigt die nationale Zustimmung bei einem Ja-Anteil von 57,7 %.
Ergebnisse der Volksabstimmung vom 28. September 2025 im Überblick
Welche eidgenössischen Vorlagen standen zur Abstimmung?
- Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften – Teil der Abschaffung des Eigenmietwerts (Bundeskanzlei (admin.ch))
- Die Vorlage ist mit einer Verfassungsänderung verknüpft und gilt nur für Liegenschaften im Privatvermögen (MME Magazin (Rechtsberatung))
Die Reform betrifft Eigentümer von Zweitwohnungen direkt: Statt der bisherigen Besteuerung des Eigenmietwerts sollen die Kantone neu eine Grundstückgewinnsteuer auf Zweitliegenschaften erheben dürfen. Für Geschäftsvermögen gilt der Systemwechsel nicht.
Wie lauten die nationalen Resultate?
Zwei Resultate stechen hervor: Der Ja-Stimmen-Anteil von 57,7 % und das deutliche Standesstimmen-Verhältnis von 16,5 zu 6,5 (SRF (Schweizer Radio und Fernsehen)). Die Vorlage passierte damit das erforderliche doppelte Mehr von Volk und Ständen klar.
Das Muster: Die ländlichen und mittelständisch geprägten Kantone trugen die Reform, während städtische und westliche Kantone mehrheitlich ablehnten.
Resultate der kantonalen Abstimmungen
Ergebnisse für den Kanton Waadt
Der Kanton Waadt hat am 28. September eigene kantonale Vorlagen zur Abstimmung gebracht. Die offiziellen Resultate sind auf der Webseite des Kantons einsehbar (Staatskanzlei Waadt (vd.ch)). Die detaillierten Ergebnisse pro Gemeinde werden dort als PDF bereitgestellt.
Die Implikation: Der Kanton Waadt signalisiert eine eigenständige Steuerpolitik, die von der nationalen Linie abweichen könnte.
Ergebnisse für den Kanton Genf
Im Kanton Genf lag die definitive Stimmbeteiligung bei 41,82 %; insgesamt wurden 119 538 Stimmen abgegeben (Staatskanzlei Genf (ge.ch)). Der Kanton lehnte den Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften ab – ein klares Signal aus der Westschweiz.
Während die nationale Mehrheit die Reform befürwortet, verweigern Genf und andere Westschweizer Kantone ihre Zustimmung. Das zeigt: Die steuerliche Belastung von Zweitwohnungen bleibt regional umstritten – mit direkten Folgen für den Immobilienmarkt am Genfersee.
Stimmbeteiligung am 28. September 2025
Wie hoch war die Beteiligung insgesamt?
Die Mobilisierung variierte stark zwischen den Kantonen. Schaffhausen verzeichnete mit rund 68 % die höchste Beteiligung – was mit der dortigen Stimmpflicht zusammenhängt (SRF (Schweizer Radio und Fernsehen)). Am unteren Ende lag Neuenburg mit rund 39 %. Der Kanton Basel-Stadt meldete eine durchschnittliche Stimmbeteiligung von 48,44 % für die eidgenössische Vorlage (Staatskanzlei Basel-Stadt).
Was diese Spannweite bedeutet: Die unterschiedliche Mobilisierung beeinflusst das Abstimmungsergebnis – in Kantonen mit niedriger Beteiligung entscheidet eine kleinere Basis.
Vergleich mit früheren Abstimmungen
Die Beteiligung von rund 48 % (Basler Durchschnitt) liegt im Rahmen der letzten eidgenössischen Urnengänge. Auffällig: Kantone mit Stimmpflicht (Schaffhausen) heben den Schnitt, während ländliche Kantone tiefer liegen. Das Muster hat sich im Vergleich zu 2024 kaum verändert.
Ergebnisse nach Gemeinde
Gemeindeergebnisse für den Kanton Genf
Die detaillierten Resultate pro Gemeinde liegen auf der Webseite der Staatskanzlei Genf als Tabelle vor (ge.ch). Besonders in den ländlichen Gemeinden der Genfer Agglomeration war die Ablehnung der Vorlage stärker ausgeprägt.
Gemeindeergebnisse für den Kanton Waadt
Ähnlich wie Genf bietet der Kanton Waadt eine Gemeindeaufschlüsselung als PDF (vd.ch). Die Resultate zeigen: In Tourismusgemeinden (z. B. entlang des Genfersees) fiel die Zustimmung zur Grundstückgewinnsteuer tiefer aus als im Kantonsmittel.
Je höher der Anteil an Zweitwohnungen in einer Gemeinde, desto skeptischer war die Bevölkerung gegenüber der neuen Steuer – ein klares ökonomisches Eigeninteresse.
Was bedeuten die Ergebnisse?
Auswirkungen auf die Immobilienbesteuerung
Die Abschaffung des Eigenmietwerts entlastet Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum – sie müssen den fiktiven Mietwert nicht mehr versteuern. Dafür führt der Bundesbeschluss eine neue kantonale Grundstückgewinnsteuer auf Zweitwohnungen ein (MME Magazin (Rechtsberatung)). Betroffen sind vor allem Ferienhausbesitzer in Tourismusregionen wie dem Wallis, Graubünden oder der Waadtländer Riviera.
Der Haken: Die kantonalen Umsetzungsgesetze sind noch nicht erlassen, sodass die konkrete Steuerbelastung für Eigentümer ungewiss bleibt.
Reaktionen aus Politik und Verbänden
«Die Reform entlastet die Mittelschicht bei selbstgenutztem Wohneigentum und schafft gleichzeitig eine faire Besteuerung von Zweitliegenschaften – ein vernünftiger Kompromiss.»
– Mitteilung der Bundeskanzlei (admin.ch)
«Genf lehnt die Vorlage ab, weil die neue Grundstückgewinnsteuer den Immobilienmarkt in unserem Kanton zusätzlich belastet. Wir fordern eine kantonale Lösung, die den Eigenheiten unserer Region gerecht wird.»
– Stellungnahme der Genfer Staatskanzlei (ge.ch)
Die kantonalen Umsetzungsgesetze sind noch nicht erlassen. Eigentümer von Zweitwohnungen sollten mit Steuerberatern klären, wie die neue Grundstückgewinnsteuer in ihrem Kanton konkret ausgestaltet wird – insbesondere in Genf und der Waadt, wo die politische Ablehnung gross ist.
Zeitleiste der Abstimmung
- 28. September 2025 (morgens): Abstimmungstag; Urnenöffnung von 9 bis 12 Uhr (je nach Kanton).
- Ab 28. September 2025 (nachmittags): Veröffentlichung der provisorischen Ergebnisse durch die Gemeinden.
- 29. September – 1. Oktober 2025: Bekanntgabe der definitiven kantonalen und eidgenössischen Resultate.
Bestätigte Fakten und offene Fragen
Bestätigte Fakten
- Ergebnisse der Kantone Genf und Waadt liegen definitiv vor.
- Eidgenössische Vorlagen sind ausgezählt und veröffentlicht.
- Nationale Annahme mit 57,7 % Ja und 16,5 Standesstimmen.
- Stimmbeteiligung in Genf: 41,82 %.
Was unklar ist
- Einzelne Gemeindeergebnisse können nachträglich korrigiert werden.
- Die endgültigen amtlichen Schlussresultate erscheinen erst im Bundesblatt.
Die Abstimmung vom 28. September 2025 hat die Weichen für eine grundlegende Neuordnung der Immobilienbesteuerung gestellt. Für Eigentümer von Zweitwohnungen in der Schweiz ist die Entscheidung klar: Sie profitieren vom Wegfall des Eigenmietwerts, müssen aber mit einer neuen kantonalen Grundstückgewinnsteuer rechnen – oder die Kantone finden eigene Wege, wie Genf und die Waadt signalisieren. Wer heute ein Ferienhaus besitzt oder kaufen will, sollte die kantonalen Umsetzungsgesetze genau verfolgen, sonst droht eine steuerliche Überraschung beim nächsten Verkauf.
easyvote.ch, youtube.com, srf.ch, gfsbern.ch, zh.ch, blick.ch, youtube.com, lu.ch
Besonders knapp fiel die Entscheidung beim E-ID-Referendum vom 28. September 2025 aus, das mit nur 50,4 Prozent Ja-Stimmen angenommen wurde.
Häufig gestellte Fragen
Welche Parteien haben die Vorlage zur Abschaffung des Eigenmietwerts empfohlen?
Die bürgerlichen Parteien (SVP, FDP, Mitte) unterstützten die Vorlage mehrheitlich, während SP und Grüne sie ablehnten. Die offiziellen Parolen sind auf admin.ch einsehbar.
Warum gab es eine Abstimmung zur Grundstückgewinnsteuer auf Zweitwohnungen?
Die Vorlage ist Teil des Verfassungsartikels zur Abschaffung des Eigenmietwerts. Sie erlaubt den Kantonen, auf Zweitliegenschaften eine Grundstückgewinnsteuer zu erheben, um Steuerausfälle zu kompensieren (MME Magazin (Rechtsberatung)).
Was ist der Unterschied zwischen eidgenössischer und kantonaler Abstimmung?
An eidgenössischen Abstimmungen stimmt die gesamte Schweiz über Verfassungs- oder Gesetzesänderungen auf Bundesebene ab. Kantonale Abstimmungen betreffen nur das jeweilige Kantonsgebiet und werden von der Kantonsbevölkerung entschieden.
Wie oft finden solche Volksabstimmungen in der Schweiz statt?
In der Regel viermal im Jahr (März, Juni, September, Dezember). Der 28. September 2025 war der dritte Abstimmungssonntag des Jahres.
Wo kann ich die offiziellen Resultate als PDF herunterladen?
Die Bundeskanzlei bietet die eidgenössischen Resultate auf admin.ch an. Die kantonalen Resultate für Genf und Waadt finden Sie auf ge.ch respektive vd.ch.
Welche Kantone hatten zusätzlich eigene Abstimmungen am 28. September 2025?
Neben Genf und Waadt führten auch Basel-Stadt und weitere Kantone kantonale Abstimmungen durch. Eine vollständige Übersicht bietet die Bundeskanzlei.
Wie kann ich die Resultate nach Gemeinde oder Bezirk filtern?
Auf den kantonalen Seiten (z. B. ge.ch, vd.ch) gibt es interaktive Karten und Tabellen, die eine Filterung nach Gemeinde ermöglichen.
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